Autor: Ulrich Seidl
Du, neulich musste ich meine Frau ins Krankenhaus bringen. Der Termin für die Aufnahme war schon Wochen vorher festgelegt. Bei der Anmeldung ging es zu wie an einer Hotelrezeption. Da saßen bestimmt zwei oder drei Damen am Computer, beschäftigt mit dem Ausfüllen und Ausdrucken von Formularen. Nachdem die Versicherungsdaten und persönlichen Angaben erfasst waren, wurde ein Formular nach dem anderen ausgedruckt und meiner Frau zur Unterschrift vorgelegt – ohne ihr groß Zeit zu geben, zu verstehen, was sie da überhaupt unterschreibt.Da war alles dabei: der DRG-Entgelttarif (mehrere Seiten), Patienteninformationen zu wahlärztlichen Leistungen, die Wahlleistungsvereinbarung, eine Vereinbarung für den Fall, dass der Wahlarzt verhindert ist, und sogar ein Antrag für die Wahlleistung „Internet“. Zusätzlich gab es noch Patienteninformationen zum Entlassungsmanagement, ein Merkblatt zur Zuzahlungsverpflichtung und eine Zahlungsaufforderung für gesetzlich Versicherte, sowie ein weiteres Merkblatt zur Patientenbefragung.
Nun, alles schön und gut. Aber heutzutage versucht sich doch jeder unter dem Deckmantel der Digitalisierung zu profilieren, und da frage ich mich, warum die Digitalisierung im Gesundheitswesen, insbesondere bei der Krankenhausanmeldung, noch nicht richtig angekommen ist. Warum digitalisiert man die Anmeldeformulare für einen geplanten Krankenhausaufenthalt nicht und schickt sie dem Patienten vorab zur Durchsicht?
Vorteile:
a) Der Patient kann den Inhalt genau durchlesen
und weiß dann bereits, was er bei der Anmeldung im
Krankenhaus noch klären möchte bzw. in welche Leistungen er
einwilligt.
b) papierlose Formulare sparen Zeit und Kosten.
c) Bereits digital vom Patienten bestätigte Formulare können
vom Krankenhaus archiviert werden. Bei einem erneuten
Krankenhausaufenthalt müssen sie, sofern sich die Daten nicht
geändert haben, nicht erneut bearbeitet werden.
d) Durch die erzielte Steigerung der Effizienz bei der Aufnahme,
Entlastung der Krankenhäuser von steigenden Personalkosten
sowie Entlastung der Versicherten mit dem Ziel
Krankenversicherungsbeiträge zu mindern.
Das Thema Datensicherheit kann vorab durch die Einwilligung zur Datenverarbeitung, das Widerrufsrecht und entsprechende Informationen geklärt werden. Bereits bei nur 10 % Zustimmung (1,8 Millionen) der 18,9 Millionen Patientinnen und Patienten, die im Jahr 2017 stationär in allgemeinen Krankenhäusern behandelt wurden (Quelle: Statistisches Bundesamt), und einer Zeitersparnis von 5 Minuten pro Anmeldung (konservativ geschätzt) sollte sich ein nennenswerter Ersparnisbetrag ergeben.
Bei meiner Frau war es so: Da sie mehrmals kurz hintereinander für einige Tage ins Krankenhaus musste, wiederholte sich der Anmeldeprozess insgesamt dreimal. Die bereits bei der Erstaufnahme erfassten persönlichen Daten wurden bei den folgenden Einweisungen jedes Mal erneut aufgenommen. Die zur Unterschrift ausgehändigten Formulare der Erstaufnahme wurden ebenfalls wieder neu bearbeitet, ausgedruckt, zur Unterschrift vorgelegt und als Kopie mitgegeben. Es handelte sich dabei nicht nur um zwei oder drei Seiten, sondern um einen kleinen Stapel Papier. In einem anderen Krankenhaus vor drei Jahren wiederholte sich dieser Prozess sogar sechsmal. Die Kopien füllen mittlerweile einen halben Ordner.
An anderen Orten ist man im Bereich der Digitalisierung im Gesundheitswesen schon viel weiter. In Saudi-Arabien zum Beispiel gibt es seit geraumer Zeit keine Papierrezepte vom Arzt mehr. Dort erhält man eine eindeutige Nummer, mit der man in die Apotheke geht und seine Medikamente abholt. Ich bin mir sicher, dass auch der Anmeldeprozess in den Krankenhäusern dort ähnlich digital abläuft.